AGV Land- & Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Brandenbur-Berlin e.V. AGV Land- & Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Brandenbur-Berlin e.V.
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Bild Vorstand

Wir gratulieren zur Vorstandswahl

Am 02. Juli 2024 trafen sich die Mitglieder des AGVs zur jährlichen Mitgliederversammlung.

 Zu diesem Anlass wurde sowohl eine neue Fassung der Satzung beschlossen, als auch ein neuer Vorstand gewählt. Wir gratulieren herzlich Hans-Christian Daniels (Vorstandsvorsitzender), Henrik Wendorff und Holger Jonas zum erfolgreichen Wahlergebnis und freuen uns über die weitere Zusammenarbeit.

Marie Eckert Aktuelles 28. Januar 2025
Mitwirkungsobliegenheit beim Thema Urlaub

Mitwirkungsobliegenheit beim Thema Urlaub

 Urlaub ist definiert als die Befreiung von der Arbeitspflicht zur Erholung der Arbeitnehmenden. Die gesetzliche Mindesturlaubsdauer beträgt für Jugendliche (14-18 Jahre) je nach Alter zwischen 25 und 30 Werktage nach § 19 JArbSchG und für Erwachsene 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, demnach 20 Werktage bei einer 5-Tage-Woche gemäß § 3 BUrlG. Das Sozialgesetzbuch sieht für schwerbehinderte Menschen 5 Tage zusätzlichen Urlaub vor (siehe § 208 SGB IX).

Die Urlaubswünsche der Arbeitnehmenden bezüglich der zeitlichen Lage des Urlaubs sind grundsätzlich zu berücksichtigen, können allerdings bei dringenden betrieblichen Belangen oder Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmenden, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, an zweiter Stelle stehen (gemäß § 7 Abs. 1 BUrlG).

Weitere Informationen bezüglich der Mitwirkungsobliegenheit von Seiten der Arbeitgebenden bei der Thematik Urlaub erhalten Sie im Mitgliederbereich.

Format Werbe GmbH Aktuelles 20. August 2024
Cannabislegalisierung – Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis?

Cannabislegalisierung – Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis?

 Zum 01. April 2024 tritt das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) in Kraft und damit die neuen Regeln zum Besitz und Konsum von Cannabis. Nach § 13 KCanG ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und von bis zu drei Cannabispflanzen legal. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt vor Gefährdungen am Arbeitsplatz aufgrund des Konsums von Cannabis. Drogentests können angeordnet werden, bedürfen allerdings des Einverständnisses des Arbeitnehmenden und des berechtigten Interesses des Arbeitgebenden.

In einer arbeitsrechtlichen Prüfung ist der Konsum von Cannabis wie der Konsum von Alkohol einzuordnen. Arbeitgebenden ist zu empfehlen, etwaige Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsordnungen um eine entsprechende Ergänzung bezüglich des Cannabiskonsums am Arbeitsplatz zu aktualisieren.

Format Werbe GmbH Aktuelles 20. August 2024

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