Mitwirkungsobliegenheit beim Thema Urlaub
Teammeeting: Gemeinsame Diskussion

 Urlaub ist definiert als die Befreiung von der Arbeitspflicht zur Erholung der Arbeitnehmenden. Die gesetzliche Mindesturlaubsdauer beträgt für Jugendliche (14-18 Jahre) je nach Alter zwischen 25 und 30 Werktage nach § 19 JArbSchG und für Erwachsene 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, demnach 20 Werktage bei einer 5-Tage-Woche gemäß § 3 BUrlG. Das Sozialgesetzbuch sieht für schwerbehinderte Menschen 5 Tage zusätzlichen Urlaub vor (siehe § 208 SGB IX).

Die Urlaubswünsche der Arbeitnehmenden bezüglich der zeitlichen Lage des Urlaubs sind grundsätzlich zu berücksichtigen, können allerdings bei dringenden betrieblichen Belangen oder Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmenden, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, an zweiter Stelle stehen (gemäß § 7 Abs. 1 BUrlG).

Weitere Informationen bezüglich der Mitwirkungsobliegenheit von Seiten der Arbeitgebenden bei der Thematik Urlaub erhalten Sie im Mitgliederbereich.