Zum 01. April 2024 tritt das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) in Kraft und damit die neuen Regeln zum Besitz und Konsum von Cannabis. Nach § 13 KCanG ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und von bis zu drei Cannabispflanzen legal. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt vor Gefährdungen am Arbeitsplatz aufgrund des Konsums von Cannabis. Drogentests können angeordnet werden, bedürfen allerdings des Einverständnisses des Arbeitnehmenden und des berechtigten Interesses des Arbeitgebenden.
In einer arbeitsrechtlichen Prüfung ist der Konsum von Cannabis wie der Konsum von Alkohol einzuordnen. Arbeitgebenden ist zu empfehlen, etwaige Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsordnungen um eine entsprechende Ergänzung bezüglich des Cannabiskonsums am Arbeitsplatz zu aktualisieren.


